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Schulbrief Nr. 2 im Schuljahr 2007/08
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, kurz vor den Herbstferien melden wir uns noch einmal mit der Terminliste, einigen Neuheiten und Informationen.
Im Halbjahrszeugnis erhalten die Schüler/innen erstmalig sogenannte Kopfnoten. Die Noten sind nicht versetzungswirksam, haben aber z.B. für künftige Bewerbungen eine wichtige Bedeutung. Insgesamt werden je drei Noten zum Arbeitsverhalten (Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Sorgfalt, Selbstständigkeit) und Sozialverhalten (Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten, Kooperationsfähigkeit) gegeben. Die Notenstufen lauten „sehr gut", „gut", „befriedigend" und „unbefriedigend". Wir haben uns in der Lehrerkonferenz auf einige „Eckpunkte" geeinigt:
Die vereinbarten Regeln wollen wir in diesem Schuljahr ausprobieren und werden sie gegebenenfalls korrigieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Auf unserer Homepage können Sie die jeweiligen Beobachtungsbögen downloaden.
Da es immer mal wieder Schwierigkeiten mit Handys in der Schule gibt, sind sie grundsätzlich in der Schule verboten. Wenn wir trotzdem ein Handy sehen, nehmen wir es den Schüler/innen ab, verwahren es im Safe und geben es nur an Eltern zurück. Die Schulkonferenz hat nun beschlossen, dass Handys, die dreimal weggenommen wurden, erst am Schuljahresende zurückgegeben werden. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern noch einmal über den Missbrauch von Handys. Natürlich werden wir (nach wie vor) die Taschen der Schüler/innen nicht kontrollieren und nach Handys durchsuchen.
Sicher haben Sie schon über die Medien von der Aktion "Kein Kind ohne Mahlzeit" gehört. Die Landesregierung von NRW richtet für vorerst zwei Jahre einen Fonds zur Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen ein. Die Stadt Bielefeld hat einen Antrag gestellt, dass die Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Wird der Antrag angenommen, werden die Bedürftigen ab Oktober diesen Zuschuss zum Mittagessen erhalten. Zurzeit können wir Ihnen noch nicht mitteilen, wie hoch der Zuschuss zum Mittagessen ausfallen wird. Sobald hierzu eine Antwort vorliegt, werden wir Sie informieren. Voraussetzung, dass Sie eine Förderung erhalten, ist der Nachweis der
Bedürftigkeit. Wenn Sie Leistungen nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II),
Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen
nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) beziehen, erfüllen Sie diese Voraussetzungen. Zur Prüfung der Verwendung dieser Gelder müssen Ihre Daten erfasst und hinterlegt werden. Hierzu müssten Sie vorab eine Einverständniserklärung abgeben. Wir hoffen, Ihnen nach den Herbstferien eine positive Mitteilung hierzu machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen aus der Adolf-Reichwein-Schule Dirk Hanneforth, Rektor
Bitte diesen Abschnitt ausgefüllt bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer
abgeben. Ich habe die Mitteilungen vom 21.09.2007 gelesen und zur Kenntnis genommen.
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